Zweites Familienentlastungsgesetz

Zweites Familienentlastungsgesetz

Am 29.7.2020 legte das Bundeskabinett einen Entwurf für das "Zweite
Familienentlastungsgesetz" vor. Zentrale Elemente sind eine Erhöhung
des Kindergelds sowie die Anhebung des Grundfreibetrags. Ziel des Gesetzes ist
die Verbesserung der Familienleistungen, ein gestiegenes Existenzminimum für
Steuerpflichtige und deren Kinder sowie der Ausgleich der kalten Progression.

Durch das Gesetz erhöht sich das Kindergeld ab dem 1.1.2021 um jeweils
15 € im Monat auf 219 € für das erste und zweite Kind, 225 €
für das dritte Kind und 250 € für jedes weitere Kind. Der Kinder-
und der Betreuungsfreibetrag steigen gleichmäßig jeweils um 144 €
im Jahr für jeden Elternteil von 2.586 € auf 2.730 €. Der Betreuungsfreibetrag
erhöht sich von 1.320 € auf 1.464 €. Die zur steuerlichen Freistellung
des Kinderexistenzminimums dienenden Freibeträge steigen auf insgesamt
8.388 € für jedes berücksichtigungsfähige Kind.

Der Grundfreibetrag sowie der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen
steigen in Stufen. So erfolgt jeweils eine Anhebung um 288 € im Veranlagungszeitraum
(VZ) 2021 auf 9.696 € und im VZ 2022 auf 9.984 €.

Zum Ausgleich der kalten Progression sieht der Gesetzesentwurf vor, die übrigen
Eckwerte des Einkommensteuertarifs für die VZ 2021 und 2022 anzupassen.
Somit wäre z. B. der Spitzensteuersatz von 45 % erst ab einem zu versteuernden
Einkommen von 274.613 € (VZ 2021) bzw. 278.732 € (VZ 2022) zu zahlen.

/ WSSK

Über den Autor