Unterhaltsvorschuss für Kinder Alleinerziehender
Einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben Kinder von Alleinerziehenden,
die keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt von dem anderen Elternteil
erhalten. Eine Einkommensgrenze des alleinerziehenden Elternteils gibt es nicht.
Hat der Antragsteller erneut geheiratet, besteht kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.
Die Zahlung erfolgt monatlich und kann rückwirkend längstens für
den Monat vor Antragstellung beantragt werden.
Seit dem 1.7.2018 gilt:
- Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (12. Geburtstag) können Kinder
ohne zeitliche Einschränkung Unterhaltsvorschuss erhalten. - Kinder im Alter von zwölf Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
können ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen Unterhaltsvorschuss
erhalten.
Die Höhe beträgt:
- für Kinder bis zu 5 Jahren: 154 €/Monat,
- für Kinder von 6 Jahren bis 11 Jahren: 205 €/Monat,
- für Kinder von 12 Jahren bis 17 Jahren: 273 €/Monat.
Der Unterhaltsvorschuss stellt keine Entlastung des säumigen Elternteils
dar, sondern ist eine Vorleistung des Staates. Aufgrund der Tatsache, dass
die sog. Rückgriffquote 2017 bei nur knapp 20 % lag, plant die Bundesregierung
künftig effektiver als bisher das Geld einzufordern.