Steuerliche Behandlung von Reisekosten bei Auslandsdienstreisen ab 1.1.2020

Steuerliche Behandlung von Reisekosten bei Auslandsdienstreisen ab 1.1.2020

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 15.11.2019 die neuen
Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten
für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1.1.2020
bekannt gemacht. Eine Reisekostentabelle finden Sie auf der Internetseite des
BMF unter:
https://www.bundesfinanzministerium.de und dort unter Service ->
Publikationen -> BMF-Schreiben
.

Für die in der Bekanntmachung nicht erfassten Länder ist der für
Luxemburg geltende Pauschbetrag, für nicht erfasste Übersee- und Außengebiete
eines Landes ist der für das Mutterland geltende Pauschbetrag maßgebend.

/ WSSK

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