In einer Pressemitteilung informiert das Landesamt für Steuern in Rheinland-Pfalz,
dass ab diesem Jahr die Finanzverwaltung konsequent in Papierform abgegebene
Steuererklärungen ablehnt.
Grund: Die gesetzliche Pflicht zur elektronischen Abgabe besteht für Gewerbetreibende,
Land- und Forstwirte sowie Privathaushalte mit Photovoltaikanlagen oder Gewinneinkünften
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Kategorie: Arbeitnehmer
01
Aug2016
Für die Ermittlung des Einkommens aus nicht selbstständiger Erwerbstätigkeit vor der Geburt sind nach dem Bundeselterngeldgesetz die 12 Kalendermonate vor dem Monat der Geburt des Kindes maßgeblich. Abweichend davon ist für die Ermittlung des Einkommens aus nicht selbstständiger Erwerbstätigkeit ... Weiterlesen
01/08/2016wssk-admin
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