Bundesrat billigt Abfallrahmenrichtlinie
Zur Vermeidung von Abfällen und Ressourcen hat der Bundesrat das Gesetz zur Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie abschließend
gebilligt. Es soll künftig z. B. nicht mehr erlaubt sein, funktionstüchtige Ware zu vernichten. Hier die wichtigsten Regelungen:
- Künftig müssen Händler beim Vertrieb, auch im Zusammenhang
mit Artikel-Rückgaben, dafür sorgen, dass die Erzeugnisse weiterhin
genutzt werden können und nicht in den Müll wandern. Per Verordnung
muss diese Grundpflicht noch konkretisiert werden. - Bundesinstitutionen sind künftig verpflichtet, ökologisch vorteilhafte
Erzeugnisse im Rahmen der öffentlichen Beschaffung zu bevorzugen. - Nach dem neuen Gesetz müssen sich auch diejenigen an den Reinigungskosten
von Parks und Straßen beteiligen, die Einwegprodukte (z. B. To-go-Becher
o. Ä.) herstellen oder vertreiben. - Das Recycling von bestimmten Abfällen, insbesondere Papier, Metall,
Kunststoff und Glas, aber auch von Hausmüll, soll gestärkt werden.
Die neue Regelung verschärft die Vorgaben für deren Wiederverwertung
und die dazugehörige Berechnungsmethode. Die Änderung schreibt für
das Jahr 2020 eine Recyclingquote von mindestens 50 % vor. Ab 2025 steigt
die Quotenvorgabe schrittweise an. - Öffentlich-rechtliche Entsorger werden verpflichtet, Bioabfälle,
Kunststoffe, Metall, Papier, Glas, Textilien (ab 2025), Sperrmüll sowie
Sonderabfall aus privaten Haushalten getrennt zu sammeln.