Kündigung einer Schwangeren bei Massenentlassungen
Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 22.2.2018 darf
schwangeren Arbeitnehmerinnen aufgrund einer Massenentlassung gekündigt
werden. In einem solchen Fall muss der Arbeitgeber der entlassenen schwangeren
Arbeitnehmerin die ihre Kündigung rechtfertigenden Gründe und die
sachlichen Kriterien mitteilen, nach denen die zu entlassenden Arbeitnehmer
ausgewählt wurden.
Der Europäische Gerichtshof weist darauf hin, dass eine Kündigungsentscheidung,
die aus Gründen erging, die wesentlich mit der Schwangerschaft der Betroffenen
zusammenhängen, mit dem in einer EU-Richtlinie vorgesehenen Kündigungsverbot
unvereinbar ist. Dagegen verstößt eine Kündigungsentscheidung
in der Zeit vom Schwangerschaftsbeginn bis zum Ende des Mutterschaftsurlaubs
aus Gründen, die nichts mit der Schwangerschaft der Arbeitnehmerin zu tun
haben, nicht gegen die EU-Richtlinie, wenn der Arbeitgeber schriftlich berechtigte
Kündigungsgründe anführt und die Kündigung der Betroffenen
nach den betreffenden einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und/oder Gepflogenheiten
zulässig ist.