Werbeanrufe nach Vertragsende
In einem vom Oberlandesgericht Köln (OLG) entschiedenen Fall konnten Verbraucher
auf der Webseite der Telekom Deutschland GmbH beim Abschluss eines Telefonvertrags
per Klick in die Nutzung ihrer Vertragsdaten zur "individuellen Kundenberatung"
bis zum Ende des auf die Kündigung folgenden Kalenderjahres einwilligen.
Das Unternehmen wollte seine ehemaligen Kunden über neue Angebote und Services
per E-Mail, Telefon, SMS oder MMS informieren und beraten. Ein späterer
Widerruf war jederzeit möglich.
Das OLG untersagte eine Einwilligungserklärung über die Nutzung von
Vertragsdaten für Werbenachrichten oder -anrufe zur "individuellen
Kundenberatung" nach Vertragsende. Nach Auffassung des OLG verstößt
die Werbebefugnis gegen das Verbot belästigender Werbung. Sie erlaubt dem
Unternehmen, Vertragsdaten eines Verbrauchers in erheblichem Umfang zur "individuellen
Kundenberatung" am Telefon zu verwenden. Im ungünstigsten Falle sei
der betroffene Verbraucher bereits seit fast 2 Jahren kein Kunde mehr und zudem
nach Vertragsende wahrscheinlich längst Kunde eines Wettbewerbers.