Rücknahmepflicht des Handels für E-Geräte verschärft

Rücknahmepflicht des Handels für E-Geräte verschärft

Seit dem 1.6.2017 muss der Handel bei einem Verstoß gegen seine Rücknahmepflichten
für Elektro- und Elektronikaltgeräte mit einem Bußgeld von bis
zu 100.000 € rechnen. Eine entsprechende Änderung des Elektro- und
Elektronikgerätegesetzes ist in Kraft getreten.

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz ist bereits seit dem 24.10.2015
wirksam. Die Rücknahmepflicht gilt für Händler mit einer Verkaufs-
beziehungsweise Versand- und Lagerfläche für Elektro- und Elektronikgeräte
von mindestens 400 m². Sofern der Kunde ein Neugerät erwirbt, kann
er ein gleichartiges Altgerät kostenlos zurückgeben. Kleine Elektro-und
Elektronikaltgeräte (keine Kantenlänge größer als 25 cm)
können ohne Neukauf eines entsprechenden Gerätes zurückgegeben
werden.

Der Bußgeldtatbestand nach dem Gesetz ermöglicht es den zuständigen
Länderbehörden, effektiver gegen Händler vorzugehen, die Verbrauchern
die Rücknahme ausgedienter Elektrogeräte erschweren oder verweigern
– sowohl im Einzelhandel vor Ort als auch im Onlinehandel.

/ Rechtsgebiete, WSSK

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