Gebäudesanierungsmaßnahmen steuerlich begünstigt

Gebäudesanierungsmaßnahmen steuerlich begünstigt

Mit den neuen Klimaschutzregelungen wird eine technologieoffene steuerliche
Förderung energetischer Gebäudesanierungsmaßnahmen ab 2020 eingeführt.
Durch einen Abzug von der Steuerschuld soll gewährleistet werden, dass
Gebäudebesitzer aller Einkommensklassen gleichermaßen von der Maßnahme
profitieren. Gefördert werden Einzelmaßnahmen wie der Einbau neuer
Fenster oder die Dämmung von Dächern und Außenwänden. Demnach
können Steuerpflichtige, die z. B. alte Fenster durch moderne Wärmeschutzfenster
ersetzen, ihre Steuerschuld – verteilt über 3 Jahre – um 20 % (1. + 2.
Jahr je 7 %, 3. Jahr 6 %) der Kosten mindern. Zusätzlich wurde im Vermittlungsverfahren
erreicht, dass auch Kosten für Energieberater künftig als Aufwendungen
für energetische Maßnahmen gelten.

/ WSSK

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