40-€-Pauschale bei verspäteter Lohnzahlung durch den Arbeitgeber
Ein Arbeitgeber, der Arbeitslohn verspätet oder unvollständig auszahlt,
muss dem Arbeitnehmer einen Pauschal-Schadensersatz in Höhe von 40 €
zahlen. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln mit Urteil vom 25.11.2016
entschieden.
Nach einer im Jahr 2016 neu eingeführten Regelung im Bürgerlichen
Gesetzbuch hat der Gläubiger einer Entgeltforderung bei Verzug des Schuldners
neben dem Ersatz des durch den Verzug entstehenden konkreten Schadens Anspruch
auf die Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 €.
Nach Auffassung des LAG handelt es sich bei der Pauschale um eine Erweiterung
der gesetzlichen Regelungen zum Verzugszins, der auch auf Arbeitsentgeltansprüche
zu zahlen ist. Auch der Zweck der gesetzlichen Neuregelung – die Erhöhung
des Drucks auf den Schuldner, Zahlungen pünktlich und vollständig
zu erbringen – sprechen für eine Anwendbarkeit zugunsten von Arbeitnehmern,
die ihren Lohn unpünktlich oder unvollständig erhalten.
Anmerkung: Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision
zum Bundesarbeitsgericht (BAG) wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung
der Rechtsfrage zugelassen. Sollte es vom BAG bestätigt werden, werden
sich Arbeitgeber mit der 40-€-Pauschale bei verspäteten Lohn- bzw.
Gehaltszahlungen konfrontiert sehen.