Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei Auslandsdienstreisen und -geschäftsreisen ab 1.1.2019
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 28.11.2018 die neuen
Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten
für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1.1.2019
bekannt gemacht. Diese ändern sich z. B. auch für die Länder
Österreich, Spanien, Italien und Polen. Eine Reisekostentabelle finden
Sie auf der Internetseite des BMF unter: http://www.bundesfinanzministerium.de und dort unter Service -> Publikationen -> BMF-Schreiben
.
Für die in der Bekanntmachung nicht erfassten Länder ist der für
Luxemburg geltende Pauschbetrag, für nicht erfasste Übersee- und Außengebiete
eines Landes ist der für das Mutterland geltende Pauschbetrag maßgebend.
Bitte beachten Sie! Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten
sind nur in den Fällen der Arbeitgebererstattung anwendbar. Für den
"Werbungskostenabzug" sind nur die tatsächlichen Übernachtungskosten
ansetzbar; dies gilt entsprechend für den Betriebsausgabenabzug. Diese
Regeln gelten auch für doppelte Haushaltsführungen im Ausland.